Kloster Werden

Das Kloster Werden war ein Benediktinerkloster in Werden an der Ruhr, heute Essen-Werden. Im Januar 799 kaufte der Friesen-Missionar Luiudger ein Grundstück auf einem Hügel, dem Werth, am Südufer der Ruhr. Hier gründete er das Benediktiner Kloster Werden, das einige Jahre später reichsunmittelbares Fürstentum (daher Reichsabtei oder Reichsstift Werden) wurde.
Das Urbar "A" des Klosters Werden, das vor dem Jahre 900 nach Christi begonnen wurde, ist eines der wichtigsten frühmittelalterlichen klösterlichen Urbare Deutschlands. Es ist eines der wenigen Heberegister, das neben dem Lateinischen auch Althochdeutsch verwendet. Außerdem werden viele Orte in diesem Urbar erstmalig erwähnt.
Mehr als 30 Urbare aus dem späten 8. bis frühen 10. Jahrhundert sind bekannt. Sie stellen Verzeichnisse von Liegenschaften, Diensten und Abgaben dar. Oft wurden diese Aufzeichnungen erstellt, um Güter zwischen Abt und Konvent aufzuteilen oder wie im Falle des Urbar "A" nach Plünderungen durch die Normannen.
Das Urbar "A", das älteste Werdener Urbar, deshalb "A" genannt, besteht aus 39 Blättern mit den Maßen 15,5-18,5 x 24 cm, die in sechs Lagen zusammengeheftet und in starkem Hirschleder eingebunden sind. Diese nannte der Herausgeber Rudolf Kötzschke das "Grundbuch des Klosters für Franken, Westfalen und Friesland aus der Zeit der ersten Äbte".
Es finden sich die umfangreiche Schenkungsurkunde Folkers von 855, Klostergut beim linksrheinischen Friemersheim, der Anfang des Amts Lüdinghausen (Lage I), dessen Fortsetzung, das Amt Albrads, jüngere Einträge zu Hof Arenbögel, das Amt Sandrads (II), Traditionen des Hofs Heldringhausen und einiger Höriger und Wachszinsiger (f. 14), eine Tradition Folobodos und (jünger) die Abgrenzung des Werdener Zehntbezirks, Einkünfte aus dem östlichen Friesland und aus dem Bistum Osnabrück, eine Reihe westfälische Traditionen (III). Dann weitere westfälische Traditionen (IV, f. 21). und ein Bruchstück des Amts Odgrims (IV, f. 26). Dann wieder ostfriesische Einkünfte im Gebiet der Emsmündung (IV, f. 22-25). Schließlich Ämter Westfalens (V), die drei westfälischen Ämter des Wilgis (um Lüdinghausen, Dülmen, Selm), Wilda und Brunger, das Grimhers in Elfter /Twenthe und Einkünfte aus dem Rheindelta (VI).
Die Handschrift setzt sich aus vier ursprünglich selbständigen Registern zusammen, wobei die Lage IV Ostfriesland, Lage V und VI Westfalen und die niederländischen Gebiete erfassten. Bei der Lage V handelt es sich wohl um den ältesten Teil. Sie spiegelt die Verhältnisse im Osnabrückischen vor den normannischen Plünderungen wider, die bis um 890 anhielten. Lage IV stammt wohl aus der Zeit um 910. Ihr wurde wenig später die "friesische" Ergänzung angefügt. Lage V lässt sich eher dem 2. Drittel des 10. Jahrhunderts zuweisen. Nur vereinzelt finden sich Abschriften von Urkunden, wie die große Schenkung Folkers von 855, oder Bruchstücke der Schenkungsurkunde Folkhards in Friesland. Häufiger finden sich Traditionsnachrichten. Den Hauptbestandteil bilden Verzeichnisse von Gütern und Gerechtsamen sowie namentliche Verzeichnisse der Pflichtigen mitsamt den Gefällen, also eher Heberegister. Sowohl Lage V, als auch Lage VI sind fast reine Heberegister.